✨ Bildungszeit verstehen ✨
Fünf Tage im Jahr – nur für dich. Bezahlt von deinem Arbeitgeber, um zu lernen, durchzuatmen und etwas Neues mitzunehmen. 🌿
Bildungszeit – oft auch Bildungsurlaub oder Bildungsfreistellung genannt – ist ein gesetzlicher Anspruch, den die wenigsten kennen, obwohl er fast allen Arbeitnehmer:innen in Deutschland zusteht.
Die Idee dahinter ist schön einfach: Du nimmst dir Zeit für deine persönliche oder berufliche Weiterbildung und dein Gehalt läuft ganz normal weiter.
Es ist kein klassischer Urlaub, sondern zusätzliche Tage, die ausschließlich für deine Weiterbildung gedacht sind.
Bildungsurlaub ist deine Chance, rauszukommen, Neues zu lernen und gleichzeitig zur Ruhe zu kommen.
KURZ GESAGT
5 Tage pro Jahr · bezahlt vom Arbeitgeber · zusätzlich zum Erholungsurlaub ·
für staatlich anerkannte Seminare.
Wer hat Anspruch?
GUT ZU WISSEN
The Mohn ist aktuell anerkannt in Berlin, Hamburg, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Schleswig Holstein und Niedersachsen. Weitere Bundesländer folgen Schritt für Schritt – sprich mich gern an, wenn deins noch nicht dabei ist. 🌿
Fast alle. Du hast in der Regel Anspruch auf Bildungszeit, wenn du:
angestellt bist – Vollzeit, Teilzeit, in manchen Bundesländern auch als Azubi
seit mindestens 6 Monaten in deinem Unternehmen arbeitest
in einem der 15 Bundesländer mit Bildungszeit-Gesetz lebst oder arbeitest.
Bayern hat (noch) kein eigenes Gesetz – in allen anderen Bundesländern ist Bildungszeit fest verankert.
Was darf ich in der Zeit machen?
Das Seminar muss vom Bundesland deines Arbeitgebers offiziell anerkannt sein. Inhaltlich sind die Möglichkeiten aber wunderbar weit gefasst: politische Bildung, Sprachkurse, Kommunikation – aber auch Stressbewältigung, Achtsamkeit und persönliche Entwicklung.
Wichtig ist nur:Die Weiterbildung soll dir entweder im Beruf oder im gesellschaftlichen Leben etwas bringen. Und Erholung darf dabei sein. Denn Selfcare ist kein Luxus, sondern eine Kompetenz. 🪷
Wie funktioniert das in der Praxis?
Seminar aussuchen – einen anerkannten Kurs finden, der zu dir passt.
Antrag stellen – meist 6 bis 9 Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber, je nach Bundesland.
Anerkennung mitschicken – das offizielle Dokument deines Bundeslandes, das den Kurs anerkennt.
Freigabe abwarten – dein Arbeitgeber darf nur in seltenen Ausnahmefällen ablehnen.
Loslegen – du gehst in dein Seminar, dein Gehalt läuft ganz normal weiter.
📄 Antragsvorlage für deinen Arbeitgeber
Wir haben die Mitteilung schon vorbereitet — mit allen Aktenzeichen pro Bundesland. Wähle einfach deinen Kurs und reiche sie bei deinem Arbeitgeber ein.
Hinweis: Steht dein Bundesland nicht auf der Mitteilung, ist der Kurs dort aktuell noch nicht anerkannt. Das kann verschiedene Gründe haben — schreib uns gerne kurz eine Mail, dann klären wir das.
Du weißt noch nicht, welcher Kurs der richtige ist? Schau dir hier unser Angebot an →
Was kostet das?
Dein Arbeitgeber bezahlt dein Gehalt während der Bildungszeit. Die Kursgebühr, Unterkunft und Anreise trägst du selbst – wie bei jeder Weiterbildung. Bei uns sind Übernachtung und Verpflegung schon im Preis enthalten, sodass alles aus einer Hand kommt. 🌊
Cool fact 😉: Die Kosten für deine Bildungszeit kannst du in der Regel von der Steuer absetzen – Kursgebühr, An- und Abreise, Unterkunft und Verpflegung. Voraussetzung ist, dass das Seminar einen Bezug zu deinem Beruf hat, was bei Themen wie Stressbewältigung, Kommunikation oder KI fast immer gegeben ist, da sie in jedem Beruf relevant sind. Eintragen kannst du das in der Anlage N deiner Steuererklärung unter Fortbildungskosten.
Und noch ein Gedanke wert: Viele Arbeitgeber haben ein Weiterbildungsbudget, aus dem dein Seminar (teilweise) finanziert werden kann. Eine Frage in der Personalabteilung lohnt sich – mehr als ein „nein, leider nicht" kann nicht passieren. 🌿
Lust auf eine Woche Bildungszeit am Meer?
Im Mohn Space auf Rügen kannst du fünf Tage durchatmen, dem Alltag entkommen und dich neu sortieren – mit anerkannten Seminaren zu Stressbewältigung und Achtsamkeit.
Unsere Bildungsurlaube entdecken
Die genauen Regelungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland – Anzahl der Tage, Vorlaufzeit, anerkannte Themen. Wenn du dich durch den Behördendschungel verirrst oder noch Fragen hast, schreib mir gern. Wir helfen dir sehr gerne.
FAQ - Für Sachen die dir noch im Kopf rumschwirren
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Nein — zumindest nicht einfach so. Eine Ablehnung ist nur in engen Ausnahmefällen erlaubt, zum Beispiel wenn in genau deiner Woche dringende betriebliche Gründe gegen deine Abwesenheit sprechen (nachweisbar, nicht einfach ein Bauchgefühl). In der Praxis bedeutet das: Dein Chef darf dich verschieben, aber selten komplett verweigern. Du musst auch nicht begründen, warum ausgerechnet dieser Kurs. 🌿
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Nein. Du reichst den anerkannten Kurs ein — Inhalt und Begründung musst du nicht rechtfertigen. Das Bundesland hat den Kurs ja schon geprüft und für dich freigegeben.
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In den meisten Bundesländern ja. Du darfst den Anspruch aus zwei Kalenderjahren bündeln und zwei Wochen am Stück Bildungszeit nehmen. Das macht z.B. unseren Doppelkurs-Flow möglich — Stressmanagement im Frühjahr, KI & Selbstführung im Herbst, beides mit Bildungszeit.
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Du brauchst 6 Monate Betriebszugehörigkeit — unabhängig davon, ob du noch in der Probezeit bist. Hast du also einen 12-Monats-Probevertrag, kannst du nach einem halben Jahr trotzdem Bildungszeit beantragen.
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In einigen Bundesländern gilt: Wenn du bis zu einer bestimmten Frist vor Kursbeginn keine Rückmeldung bekommst, gilt dein Antrag als genehmigt. Deshalb immer schriftlich einreichen und das Datum notieren. Bekommst du keine Antwort, hak schriftlich nach — kurz und freundlich, aber nachweisbar.
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Ja — nach dem Kurs bekommst du eine offizielle Teilnahmebescheinigung, die du bei deinem Arbeitgeber einreichst. Darin steht, dass du am anerkannten Seminar teilgenommen hast. Mehr Nachweis braucht's nicht.
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Je nach Bundesland zwischen 6 und 9 Wochen vor Kursbeginn.
Je früher du's angehst, desto entspannter — und desto weniger kann dein Chef mit „zu knapp" argumentieren. -
Für Beamt:innen gibt es meist ein eigenes Regelwerk (Sonderurlaub, Dienstbefreiung), das sich am Bildungsurlaubsgesetz orientiert. Schau in deine Landesregelung oder frag bei uns nach — wir helfen dir gerne beim Weg durch den Behördendschungel.
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Dein Anspruch wandert mit — allerdings fängt die 6-Monate-Betriebszugehörigkeit beim neuen Arbeitgeber von vorne an. Hast du dieses Jahr schon Bildungszeit genommen, kannst du im neuen Unternehmen also erst nach 6 Monaten den nächsten Antrag stellen.
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Ja, in den meisten Bundesländern darfst du den Anspruch stückeln (z.B. zwei Mal 2–3 Tage). Für unsere Kurse brauchst du aber alle 5 Tage am Stück — eine Woche durchatmen wirkt eben nur, wenn sie zusammenhängt. 🌊
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Ja, die Kursgebühr (inkl. Unterkunft und Verpflegung bei uns) zahlst du selbst. Dein Gehalt läuft während der fünf Tage ganz normal weiter — die Kosten für Weiterbildung trägst du, nicht dein Arbeitgeber. Dafür kannst du vieles davon steuerlich absetzen (siehe oben) oder bei deinem Arbeitgeber nachfragen, ob ein Weiterbildungsbudget existiert.

